Heiligenstadt, 22:45 Uhr: Ein 14-Jähriger wird von der Polizei gestoppt – unterwegs mit einem E-Scooter, der nur ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen von 2024 trägt. Anzeige folgt. Und er ist kein Einzelfall. Fast jede Woche berichten Polizei und Medien in Thüringen über solche Vorfälle.
Aber was genau gilt bei E-Scootern? Wer darf fahren? Und wie funktioniert das mit der Versicherung? Wir klären auf – verständlich und praxisnah.
Ja – unbedingt.
E-Scooter gelten in Deutschland als kraftfahrzeugähnliche Fahrzeuge mit Versicherungspflicht. Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz in Verbindung mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
👉 Du brauchst eine Versicherungsplakette, die hinten am E-Scooter angebracht wird – sie zeigt, dass der Roller versichert ist.
Aktuell (ab 01.03.2025) ist die Plakette grün.
Die Farbe wechselt jedes Jahr – so erkennt die Polizei sofort, ob du ohne Versicherungsschutz unterwegs bist.
Ab 14 Jahren darfst du auf öffentlichen Straßen mit einem E-Scooter fahren – auch ohne Führerschein.
Unter 14 Jahren ist es gesetzlich verboten, im öffentlichen Raum zu fahren. Das regelt § 10 eKFV:
„Das Mindestalter für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs beträgt 14 Jahre.“
❗ Das heißt: Auch wenn dein Kind sicher fahren kann oder der Roller klein wirkt – auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen ist es nicht erlaubt.
Nein.
E-Scooter mit Straßenzulassung (max. 20 km/h, mit Licht, Bremse, ABE) sind Kraftfahrzeuge – und keine Kinderspielzeuge. Anders sieht’s aus bei:
Kinderscootern ohne Motor
Mini-Rollern mit max. 6 km/h auf Privatgelände
Aber: Sobald der E-Scooter eine ABE (Zulassung) hat und schneller als 6 km/h fährt, ist es ein versicherungspflichtiges Fahrzeug.
Schon ab ca. 20–50 € pro Jahr bekommst du eine Haftpflichtversicherung.
Optional kannst du auch eine Teilkasko abschließen (z. B. bei Diebstahl, Brand, Vandalismus).
📅 Jedes Versicherungsjahr beginnt am 1. März – an dem Tag brauchst du die neue Plakette in der aktuellen Farbe (2025: grün).
✅ Versicherungspflicht ab dem 1. Meter auf öffentlichen Wegen
❌ Kein Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen (außer ausdrücklich erlaubt)
❌ Keine Mitnahme von Personen
⚠️ Helmpflicht gibt’s nicht – aber dringend empfohlen, gerade bei Kids
Ebenfalls in Heiligenstadt: Ein 43-Jähriger wird nachts auf einem E-Scooter kontrolliert – mit 2,46 Promille. Anzeige, Blutentnahme, Führerscheinverlust möglich.
👉 Auch für E-Scooter gelten die Promillegrenzen wie beim Auto:
0,0 Promille für Fahranfänger, unter 21 oder in der Probezeit
0,5 Promille gilt als Grenze – bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfall drohen trotzdem Strafen
ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit = Straftat
Und ja: Das gilt auch, wenn du „nur kurz“ nach Hause fahren willst…