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Das Haus wächst.
Die Verantwortung auch.

Wir sortieren mit Dir, welcher Schutz für die Baustelle, die Menschen und das entstehende Gebäude wirklich gebraucht wird.

Für den Start reichen Bauart, Baukosten, Baubeginn und geplante Eigenleistungen.


Bauen im Alltag

Auf dem Papier ist es ein Bauprojekt. Im Alltag hängt viel mehr daran.

Finanzierung steht, Pläne sind abgestimmt und die ersten Firmen sind beauftragt. Gleichzeitig entsteht auf dem Grundstück ein Ort, an dem Menschen arbeiten, Material lagert und sich fast täglich etwas verändert.

Genau deshalb betrachten wir Bauversicherungen nicht als drei einzelne Produkte. Wir schauen, welche Verantwortung Du trägst, was am entstehenden Gebäude beschädigt werden kann und welche Absicherung vielleicht schon vorhanden ist.

Der Baustart rückt näher

Noch bevor die ersten Arbeiten beginnen, sollte geklärt sein, wer baut, wie hoch die Baukosten sind und welcher Haft­pflichtschutz zur Baustelle passt.

Am Bestand wird umgebaut

Anbau, Kernsanierung oder größere Modernisierung: Neben den neuen Bauleistungen muss auch die vorhandene Gebäudesubstanz sauber eingeordnet werden.

Familie und Freunde helfen mit

Eigenleistung spart Geld, bringt aber neue Fragen mit. Wichtig sind Helferstunden, die Meldung bei der BG BAU und der Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Nicht jedes Bauvorhaben braucht automatisch dieselbe Lösung. Aber jedes sollte vor dem ersten Spatenstich einmal vollständig angesehen werden.

Die drei Schutzaufgaben

Menschen, Bauleistung und Rohbau sind drei verschiedene Themen.

Die Bezeichnungen klingen ähnlich, lösen aber unterschiedliche Probleme. Deshalb reicht es nicht, einfach irgendein Baupaket auszuwählen.

Wir ordnen zuerst das Bauvorhaben ein. Danach wird klar, welche Bausteine gebraucht werden, was bereits eingeschlossen sein könnte und wo Bedingungen genauer gelesen werden müssen.

Bau­herren­haft­pflicht Sie ist für Schadenersatzansprüche Dritter da, wenn durch das Bauvorhaben Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen des Vertrags abgewehrt.
Bauleistungsversicherung Sie betrifft unvorhergesehene Schäden an versicherten Bauleistungen, etwa durch außergewöhnliches Wetter, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit während der Bauzeit.
Feuerrohbauversicherung Sie schützt den Rohbau insbesondere bei Brand, Blitzschlag und Explosion. Häufig lässt sie sich mit der späteren Wohngebäudeversicherung verbinden. Ob und wie lange, muss im konkreten Vertrag geprüft werden.
Während der Bauzeit

Ein Schaden am Rohbau bleibt selten nur ein kaputtes Bauteil.

Wasser läuft in eine noch offene Baugrube. Unbekannte beschädigen bereits eingebaute Leitungen. Ein Sturm trifft Bauteile, bevor das Dach geschlossen ist. Oder bei den Arbeiten geht etwas schief.

Dann geht es nicht nur um neues Material. Auch Aufräumarbeiten, Fehlersuche, zusätzliche Arbeitskosten und Verzögerungen können entstehen.

Welche Ursachen, Sachen und Kosten tatsächlich berücksichtigt sind, hängt vom gewählten Vertrag ab. Genau diese Grenzen schauen wir vor dem Abschluss mit Dir an.

Typische Prüfpunkte
Ungewöhnliche Wetterereignisse Starkregen, Sturm oder andere außergewöhnliche Witterung können unfertige Bauteile besonders treffen.
Vandalismus und unbekannte Dritte Beschädigungen auf einer zeitweise unbewachten Baustelle können erhebliche Nacharbeiten verursachen.
Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit Bei vielen Gewerken reichen kleine Fehler, um bereits fertige Arbeiten wieder zu beschädigen.
Diebstahl fest eingebauter Teile Lose gelagertes Material und bereits fest mit dem Gebäude verbundene Teile werden nicht automatisch gleich behandelt.
Altbau und vorhandene Substanz Bei Umbauten muss ausdrücklich geklärt werden, wie bestehende Gebäudeteile berücksichtigt sind.
Eigenleistung und Bauhelfer

Wenn Freunde mit anpacken, wird aus Hilfe auch Verantwortung.

Beim privaten Hausbau helfen häufig Familie, Freunde oder Vereinskollegen. Das ist praktisch und im Eichsfeld ganz normal. Trotzdem sollte dieser Teil des Bauvorhabens nicht nebenbei laufen.

Ein privates Bauvorhaben ist grundsätzlich bei der BG BAU zu melden. Auch Angaben zu Helfern und geleisteten Stunden gehören dazu. Bauherr sowie Ehe- oder Lebenspartner sind dabei nicht automatisch in derselben Weise gesetzlich unfallversichert wie Bauhelfer.

Wir ersetzen keine Auskunft der BG BAU. Wir sorgen aber dafür, dass das Thema bei der Absicherungsprüfung nicht vergessen wird.

Bauvorhaben rechtzeitig melden Nach den Informationen der BG BAU soll ein privates Bauvorhaben innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten gemeldet werden.
Helferstunden dokumentieren Namen, Tätigkeiten und geleistete Stunden sollten nachvollziehbar festgehalten werden. Ein einfaches Bautagebuch kann dabei helfen.
Eigene Absicherung mitdenken Wer selbst auf der Baustelle arbeitet, sollte auch den persönlichen Unfall- und Einkommensschutz prüfen lassen.
Bestehende Verträge

Manches ist vielleicht schon geregelt. Aber bitte nicht einfach annehmen.

Kleinere Bauvorhaben können je nach Vertrag bereits in einer Privathaftpflicht berücksichtigt sein. Die Feuerrohbauversicherung kann Teil der späteren Gebäudeversicherung sein. Und bei einem Umbau besteht bereits Schutz für das vorhandene Haus.

Daraus folgt aber nicht automatisch, dass Baukosten, Bauzeit, Eigenleistungen und vorhandene Gebäudeteile vollständig und passend erfasst sind.

Deshalb starten wir mit den vorhandenen Verträgen. Erst danach besprechen wir, welche Ergänzungen für das konkrete Bauvorhaben sinnvoll sein können.

Darauf schauen wir
Neubau, Anbau, Umbau oder Sanierung
Baukosten einschließlich geplanter Eigenleistungen
Baubeginn, voraussichtliche Bauzeit und mögliche Verzögerungen
Anzahl der Helfer und Umfang der Eigenarbeiten
vorhandene Privat-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
bestehende oder geplante Wohngebäudeversicherung
Altbausubstanz, Nebengebäude und besondere Baumaßnahmen
So gehen wir vor

Ein paar Eckdaten reichen für den ersten Blick.

Du musst keine Versicherungsbegriffe kennen und auch noch nicht alle Bauunterlagen vollständig sortiert haben.

Für den Einstieg reichen Angaben zu Bauart, Kosten, Zeitplan, Eigenleistungen und vorhandenen Verträgen. Danach klären wir gemeinsam, welche Unterlagen noch benötigt werden.

1
Bauvorhaben kurz beschreiben Was wird gebaut, umgebaut oder saniert? Wann geht es los und welche Kosten sind geplant?
2
Eigenleistung und Verträge prüfen Wir schauen auf Helfer, bestehende Haft­pflicht- und Gebäudeversicherungen sowie mögliche Überschneidungen.
3
Schutz gemeinsam festlegen Danach weißt Du, welche Bausteine gebraucht werden, was bereits geregelt ist und wo Bedingungen wichtig sind.
Hahn Consult

Nicht drei Verträge verkaufen. Erst das Bauvorhaben verstehen.

Ein privater Neubau im Eichsfeld braucht eine andere Betrachtung als ein Anbau am bewohnten Haus oder eine Sanierung mit viel Eigenleistung.

Wir setzen die einzelnen Themen deshalb zusammen: Verantwortung gegenüber anderen, Schäden am entstehenden Bau, Feuer am Rohbau, Helfer und bereits vorhandene Absicherung.

Du bekommst eine verständliche Einordnung und eine klare Empfehlung für den nächsten Schritt. Ohne Produktshow und ohne unnötige Fachbegriffe.

Was Du danach weißt
welche Verantwortung aus Deinem Bauvorhaben entsteht
welche Schäden am Bauwerk berücksichtigt werden sollten
wie Feuerrohbau- und spätere Gebäudeversicherung zusammenspielen
was bei Eigenleistung und Bauhelfern zu beachten ist
welche Unterlagen und Angaben für die konkrete Prüfung fehlen
FAQ

Fragen, die vor dem Baustart häufig auftauchen

Die Antworten helfen beim ersten Sortieren. Was für Dein Bauvorhaben gilt, hängt von Bauart, Kosten, Eigenleistungen und vorhandenen Verträgen ab.

Wann sollte ich mich um Bauversicherungen kümmern?
Am besten bevor die Arbeiten beginnen. Haftungsrisiken entstehen nicht erst mit dem fertigen Rohbau. Außerdem lassen sich Baukosten, Bauzeit und Eigenleistungen vor dem Baustart meist am saubersten einordnen.
Reicht meine Privathaftpflicht für das Bauvorhaben aus?
Das hängt vom Vertrag und insbesondere von Art und Kosten des Bauvorhabens ab. Kleinere Bauvorhaben können bereits eingeschlossen sein. Bei einem Neubau oder größeren Umbau sollte die Grenze konkret geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bau­herren­haft­pflicht und Bauleistungsversicherung?
Die Bau­herren­haft­pflicht betrifft Ansprüche anderer Menschen, die durch das Bauvorhaben geschädigt werden. Die Bauleistungsversicherung betrifft dagegen unvorhergesehene Schäden an den versicherten Bauleistungen selbst.
Ist Feuer automatisch in der Bauleistungsversicherung enthalten?
Nicht pauschal. Feuer kann gesondert vereinbart oder über eine Feuerrohbauversicherung im Zusammenhang mit der späteren Wohngebäudeversicherung berücksichtigt sein. Die konkrete Lösung muss in den Bedingungen geprüft werden.
Sind gestohlene Baumaterialien versichert?
Lose gelagerte Materialien sind nicht automatisch wie fest eingebaute Gebäudebestandteile versichert. Bei Diebstahl kommt es auf den Einbauzustand und die vereinbarten Leistungen an.
Muss ich private Bauhelfer bei der BG BAU melden?
Für private Bauvorhaben bestehen Melde-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten gegenüber der BG BAU. Dazu gehören auch Angaben zu Helfern und geleisteten Stunden. Die verbindliche Einordnung übernimmt die BG BAU.
Was brauchen wir für eine erste Prüfung?
Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Bauvorhabens, die geplanten Baukosten einschließlich Eigenleistungen, der Baubeginn, die voraussichtliche Bauzeit, Angaben zu Helfern sowie vorhandene Haft­pflicht- und Gebäudeversicherungen.
Nächster Schritt

Lass uns das Bauvorhaben sortieren, bevor die Baustelle läuft.

Du musst vorher nicht entscheiden, welche Bauversicherung welchen Namen trägt.

Schick uns die wichtigsten Eckdaten zum Projekt. Wir schauen, was bereits geregelt ist, welche Bausteine zusammengehören und welche Punkte wir noch gemeinsam klären sollten.

Daniel Hahn von Hahn Consult, Ansprechpartner für Bauversicherungen im Eichsfeld
Daniel Hahn Dein Ansprechpartner für Neubau, Umbau und private Bauvorhaben.

Was ein Vertrag im konkreten Schadenfall leistet, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen und der vollständigen Angaben zum Bauvorhaben sicher beurteilen.