Beschäftigte bringen einen Teil des Entgelts ein
Ein Teil des künftigen Bruttoentgelts fließt in die betriebliche Altersversorgung. Gesetzliche und tarifliche Vorgaben bestimmen den Rahmen.
Betriebliche Altersversorgung
Mit einer betrieblichen Altersversorgung ergänzt Du das Gehalt um einen langfristigen Benefit. Beschäftigte können über den Betrieb zusätzliche Altersvorsorge aufbauen.
Ob Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag oder eine Kombination: Wir betrachten gemeinsam, welche Finanzierung und welcher Ablauf zu Deinem Unternehmen passen.
Für kleine Unternehmen, die Vorsorge verständlich und verlässlich im Betrieb umsetzen möchten.
Mit einer betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, können Beschäftigte über den Betrieb zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Die Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber, der Beschäftigte oder beide gemeinsam.
Für Dich als Arbeitgeber beginnt die Aufgabe bei der Gestaltung. Durchführungsweg, Zuschuss, Anbieter und Zuständigkeiten brauchen Regeln, die auch bei Veränderungen im Team funktionieren.
Das betrifft neue Vereinbarungen ebenso wie vorhandene Verträge. Ein gemeinsamer betrieblicher Weg erleichtert die Verwaltung und macht Entscheidungen für Beschäftigte nachvollziehbar.
Neueintritte, Altverträge, längere Abwesenheiten und Jobwechsel landen später bei Deinem Betrieb. Deshalb zählt neben dem Beitrag auch der Ablauf dahinter.
Die Finanzierung beeinflusst den Arbeitgeberaufwand und den persönlichen Beitrag der Beschäftigten. Drei Grundmodelle bilden den Ausgangspunkt.
Ein Teil des künftigen Bruttoentgelts fließt in die betriebliche Altersversorgung. Gesetzliche und tarifliche Vorgaben bestimmen den Rahmen.
Dein Unternehmen übernimmt die Beiträge nach den Regeln, die Du für vergleichbare Beschäftigte festlegst.
Eigenbeitrag und Arbeitgeberleistung greifen ineinander. Beitragshöhen und Teilnahmebedingungen sollten verständlich dokumentiert sein.
Arbeitnehmer haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber organisierst Du den betrieblichen Weg und wählst den Anbieter.
Bei Entgeltumwandlung fließt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung. Das gilt, soweit Dein Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichen.
Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Beschäftigten ab.
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung übernimmt die zugesagten Leistungen.
Der Pensionsfonds bietet größere Freiheiten bei der Anlage. Damit können auch stärkere Schwankungen verbunden sein.
Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung führt die bAV für den Arbeitgeber durch.
Das Unternehmen übernimmt die spätere Versorgungsleistung und trägt die daraus entstehenden Verpflichtungen.
Für kleine Betriebe ist die Direktversicherung häufig der vertrauteste Einstieg. Versorgungsziel, Beschäftigtenstruktur und langfristiger Aufwand entscheiden über die konkrete Gestaltung.
Beiträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei sein. Kosten, Laufzeit und die spätere Besteuerung gehören ebenfalls ins Gespräch.
Mitarbeiterzahl, vorhandene Verträge, Versorgungsziel und Budget geben die Richtung vor. Daraus entsteht ein Ablauf, den Dein Betrieb dauerhaft nutzen kann.
Wir betrachten vorhandene Verträge, Zuschussregeln, Beschäftigtengruppen und die Zusammenarbeit mit dem Lohnbüro.
Wir stimmen Finanzierung, Durchführungsweg, Anbieter und betriebliche Regeln miteinander ab.
Dein Team erhält verständliche Informationen. Meldungen, Änderungen und Austritte folgen anschließend einem festen Weg.
Neue Beschäftigte bringen manchmal schon einen Vertrag mit. Je nach Zusage und Durchführungsweg kommen Übertragung, Fortführung oder eine beitragsfreie Weiterführung infrage.
Auch Elternzeit, längere Krankheit und das Ausscheiden aus dem Betrieb verändern den Ablauf. Dein Team sollte früh erfahren, welche Fristen und Möglichkeiten gelten.
Neue Beschäftigte kommen hinzu, andere verlassen den Betrieb oder verändern ihren Beitrag. Gleichzeitig entstehen Fragen zu Unterlagen, Abrechnung und bestehenden Verträgen.
Bei Hahn Consult arbeiten Beratung, Vertragsbetreuung und Kommunikation zusammen. So bleibt die betriebliche Altersversorgung im Alltag handhabbar und hängt nicht an einer einzelnen Person.
Betriebliche Altersversorgung mit uns besprechen →Bei der bAV sagt der Arbeitgeber Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu. Beschäftigte, Arbeitgeber oder beide gemeinsam können die Finanzierung übernehmen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Arbeitnehmer verlangen, dass Teile ihres künftigen Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Tarifverträge können besondere Regeln vorgeben.
Bei Entgeltumwandlung sind grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Das betrifft Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Tarifliche Abweichungen sind möglich.
Der Arbeitgeber organisiert den betrieblichen Versorgungsweg und kann den Anbieter auswählen. Dabei gelten gesetzliche und tarifliche Vorgaben sowie bereits erteilte Zusagen.
Ja. Auch kleine Unternehmen können feste Arbeitgeberbeiträge anbieten. Budget, Beschäftigtengruppen, Bindungsfristen und Gleichbehandlung sollten vor der Einführung geregelt sein.
Innerhalb gesetzlicher Grenzen können Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei sein. Durchführungsweg, Beitragshöhe und persönliche Situation entscheiden über die konkrete Behandlung.
Ohne laufendes Entgelt kann die Entgeltumwandlung nicht unverändert weiterlaufen. Beitragsfreistellung, private Fortführung oder andere Lösungen richten sich nach Zusage und Vertrag.
Je nach Zusage, Durchführungsweg und Vertrag kommen Übertragung, Fortführung oder Beitragsfreistellung infrage. Der neue Arbeitgeber muss nicht jeden bestehenden Vertrag unverändert übernehmen.
Nicht automatisch. Einkommen, Arbeitgeberleistung, Kosten, Laufzeit, bestehende Vorsorge und persönliche Pläne beeinflussen die Entscheidung. Beschäftigte sollten diese Punkte vor Abschluss kennen.
Für das erste Gespräch reichen Mitarbeiterzahl, vorhandene Verträge und die Frage, die Dich gerade beschäftigt. Unser Team bereitet daraus die nächsten Schritte vor.
Hahn Consult begleitet kleine Unternehmen aus Handwerk, Büro und Dienstleistung im Eichsfeld, in Thüringen und darüber hinaus.
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