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Betriebliche Altersversorgung

Vorsorge beginnt lange vor dem Ruhestand.

Mit einer betrieblichen Altersversorgung ergänzt Du das Gehalt um einen langfristigen Benefit. Beschäftigte können über den Betrieb zusätzliche Alters­vorsorge aufbauen.

Ob Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag oder eine Kombination: Wir betrachten gemeinsam, welche Finanzierung und welcher Ablauf zu Deinem Unternehmen passen.

Für kleine Unternehmen, die Vorsorge verständlich und verlässlich im Betrieb umsetzen möchten.


Altersversorgung als Arbeitgeberleistung

Die bAV verbindet persönliche Vorsorge mit festen Abläufen im Betrieb

Mit einer betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, können Beschäftigte über den Betrieb zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Die Finanzierung übernimmt der Arbeitgeber, der Beschäftigte oder beide gemeinsam.

Für Dich als Arbeitgeber beginnt die Aufgabe bei der Gestaltung. Durchführungsweg, Zuschuss, Anbieter und Zuständigkeiten brauchen Regeln, die auch bei Veränderungen im Team funktionieren.

Das betrifft neue Vereinbarungen ebenso wie vorhandene Verträge. Ein gemeinsamer betrieblicher Weg erleichtert die Verwaltung und macht Entscheidungen für Beschäftigte nachvollziehbar.

Der Zuschuss ist nur ein Teil des Versorgungssystems

Neueintritte, Altverträge, längere Abwesenheiten und Jobwechsel landen später bei Deinem Betrieb. Deshalb zählt neben dem Beitrag auch der Ablauf dahinter.

Ein gemeinsamer Weg für neue Vereinbarungen
Klare Regeln für Zuschüsse und Arbeitgeberbeiträge
Feste Zuständigkeiten für Meldungen und Abrechnung
Verständliche Informationen für das gesamte Team
Finanzierung

Wie soll die Altersversorgung in Deinem Betrieb finanziert werden?

Die Finanzierung beeinflusst den Arbeitgeberaufwand und den persönlichen Beitrag der Beschäftigten. Drei Grundmodelle bilden den Ausgangspunkt.

Entgeltumwandlung

Beschäftigte bringen einen Teil des Entgelts ein

Ein Teil des künftigen Bruttoentgelts fließt in die betriebliche Altersversorgung. Gesetzliche und tarifliche Vorgaben bestimmen den Rahmen.

Arbeitgeber

Der Betrieb finanziert die Vorsorge

Dein Unternehmen übernimmt die Beiträge nach den Regeln, die Du für vergleichbare Beschäftigte festlegst.

Kombination

Beide Seiten beteiligen sich

Eigenbeitrag und Arbeitgeberleistung greifen ineinander. Beitragshöhen und Teilnahmebedingungen sollten verständlich dokumentiert sein.

Der Betrieb legt den Rahmen fest, Beschäftigte treffen ihre persönliche Entscheidung

Arbeitnehmer haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber organisierst Du den betrieblichen Weg und wählst den Anbieter.

Bei Entgeltumwandlung fließt grundsätzlich ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung. Das gilt, soweit Dein Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können abweichen.

Direktversicherung

Versicherung für den Beschäftigten

Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Beschäftigten ab.

Pensionskasse

Eigenständige Versorgungseinrichtung

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung übernimmt die zugesagten Leistungen.

Pensionsfonds

Mehr Spielraum bei der Kapitalanlage

Der Pensionsfonds bietet größere Freiheiten bei der Anlage. Damit können auch stärkere Schwankungen verbunden sein.

Unterstützungskasse

Versorgung über eine eigene Einrichtung

Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung führt die bAV für den Arbeitgeber durch.

Direktzusage

Der Betrieb sagt die Leistung selbst zu

Das Unternehmen übernimmt die spätere Versorgungsleistung und trägt die daraus entstehenden Verpflichtungen.

Für kleine Betriebe ist die Direktversicherung häufig der vertrauteste Einstieg. Versorgungsziel, Beschäftigtenstruktur und langfristiger Aufwand entscheiden über die konkrete Gestaltung.

Beiträge können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei sein. Kosten, Laufzeit und die spätere Besteuerung gehören ebenfalls ins Gespräch.

Einführung im Unternehmen

Von der Bestandsaufnahme bis zum festen Ablauf

Mitarbeiterzahl, vorhandene Verträge, Versorgungsziel und Budget geben die Richtung vor. Daraus entsteht ein Ablauf, den Dein Betrieb dauerhaft nutzen kann.

1

Bestand aufnehmen

Wir betrachten vorhandene Verträge, Zuschussregeln, Beschäftigtengruppen und die Zusammenarbeit mit dem Lohnbüro.

2

Versorgungsweg gestalten

Wir stimmen Finanzierung, Durchführungsweg, Anbieter und betriebliche Regeln miteinander ab.

3

Einführung begleiten

Dein Team erhält verständliche Informationen. Meldungen, Änderungen und Austritte folgen anschließend einem festen Weg.

Vor der Einführung klären

Altverträge, Abwesenheiten und Jobwechsel brauchen feste Regeln

Neue Beschäftigte bringen manchmal schon einen Vertrag mit. Je nach Zusage und Durchführungsweg kommen Übertragung, Fortführung oder eine beitragsfreie Weiterführung infrage.

Auch Elternzeit, längere Krankheit und das Ausscheiden aus dem Betrieb verändern den Ablauf. Dein Team sollte früh erfahren, welche Fristen und Möglichkeiten gelten.

Wir kümmern uns

Die bAV bleibt auch nach der Einführung eine Teamaufgabe

Neue Beschäftigte kommen hinzu, andere verlassen den Betrieb oder verändern ihren Beitrag. Gleichzeitig entstehen Fragen zu Unterlagen, Abrechnung und bestehenden Verträgen.

Bei Hahn Consult arbeiten Beratung, Vertragsbetreuung und Kommunikation zusammen. So bleibt die betriebliche Altersversorgung im Alltag handhabbar und hängt nicht an einer einzelnen Person.

Betriebliche Altersversorgung mit uns besprechen →
Häufige Fragen

Was Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung wissen möchten

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Bei der bAV sagt der Arbeitgeber Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zu. Beschäftigte, Arbeitgeber oder beide gemeinsam können die Finanzierung übernehmen.

Haben Beschäftigte einen Anspruch auf eine bAV?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Arbeitnehmer verlangen, dass Teile ihres künftigen Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung fließen. Tarifverträge können besondere Regeln vorgeben.

Wie hoch ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss?

Bei Entgeltumwandlung sind grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Das betrifft Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung. Tarifliche Abweichungen sind möglich.

Darf der Arbeitgeber Anbieter und Durchführungsweg bestimmen?

Der Arbeitgeber organisiert den betrieblichen Versorgungsweg und kann den Anbieter auswählen. Dabei gelten gesetzliche und tarifliche Vorgaben sowie bereits erteilte Zusagen.

Ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV auch für kleine Betriebe möglich?

Ja. Auch kleine Unternehmen können feste Arbeitgeberbeiträge anbieten. Budget, Beschäftigtengruppen, Bindungsfristen und Gleichbehandlung sollten vor der Einführung geregelt sein.

Sind Beiträge zur bAV steuer- und sozialabgabenfrei?

Innerhalb gesetzlicher Grenzen können Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei sein. Durchführungsweg, Beitragshöhe und persönliche Situation entscheiden über die konkrete Behandlung.

Was passiert bei Elternzeit oder längerer Krankheit?

Ohne laufendes Entgelt kann die Entgeltumwandlung nicht unverändert weiterlaufen. Beitragsfreistellung, private Fortführung oder andere Lösungen richten sich nach Zusage und Vertrag.

Kann eine bAV beim Jobwechsel mitgenommen werden?

Je nach Zusage, Durchführungsweg und Vertrag kommen Übertragung, Fortführung oder Beitragsfreistellung infrage. Der neue Arbeitgeber muss nicht jeden bestehenden Vertrag unverändert übernehmen.

Passt Entgeltumwandlung zu jedem Beschäftigten?

Nicht automatisch. Einkommen, Arbeitgeberleistung, Kosten, Laufzeit, bestehende Vorsorge und persönliche Pläne beeinflussen die Entscheidung. Beschäftigte sollten diese Punkte vor Abschluss kennen.

Betriebliche Altersversorgung besprechen

Wie sieht die bAV in Deinem Betrieb heute aus?

Für das erste Gespräch reichen Mitarbeiterzahl, vorhandene Verträge und die Frage, die Dich gerade beschäftigt. Unser Team bereitet daraus die nächsten Schritte vor.

Hahn Consult begleitet kleine Unternehmen aus Handwerk, Büro und Dienstleistung im Eichsfeld, in Thüringen und darüber hinaus.

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