Zusätzliche Leistungen rund um die berufliche Tätigkeit
Der Vertrag knüpft an Unfälle im vereinbarten beruflichen Bereich an. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Betriebliche Unfallversicherung
Eine betriebliche Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung um vereinbarte Geld- und Hilfeleistungen. Der Schutz kann nur im Beruf oder rund um die Uhr gelten.
Gemeinsam legen wir Personenkreis und Leistungsumfang fest. Wir regeln außerdem den Ablauf bei Ein- und Austritten.
Für kleine Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden einen greifbaren Benefit bieten möchten.
Ein Arbeitsunfall führt über die gesetzliche Unfallversicherung in ein umfassendes Betreuungs- und Entschädigungssystem. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung setzt daneben eigene, vertraglich vereinbarte Leistungen.
Dein Unternehmen versichert einen festgelegten Personenkreis über einen Gruppenvertrag. Je nach Deckung gilt der Schutz während der beruflichen Tätigkeit oder rund um die Uhr.
Damit wird aus einer guten Idee ein Benefit mit klaren Regeln. Leistungsumfang, Versicherungssummen, Bezugsrecht und Ein- oder Austritte sollten von Beginn an zusammenpassen.
Viele Unfälle passieren außerhalb des Betriebs. Mit einer vereinbarten 24-Stunden-Deckung kann der Gruppenvertrag auch Freizeitunfälle erfassen.
Der gewünschte Schutzbereich gehört zu den ersten Entscheidungen. Die beiden Grundmodelle verfolgen unterschiedliche Ziele.
Der Vertrag knüpft an Unfälle im vereinbarten beruflichen Bereich an. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
Der versicherte Zeitraum reicht rund um die Uhr. Räumliche Geltung, Auslandsaufenthalte und Ausschlüsse regelt der gewählte Tarif.
Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt davon unberührt. Sie schützt bei versicherten Tätigkeiten, auf versicherten Wegen und in weiteren gesetzlich geregelten Situationen.
Die Invaliditätsleistung bildet häufig den Kern. Weitere Bausteine können finanzielle Folgen abfedern oder konkrete Hilfe organisieren.
Die Höhe richtet sich nach Versicherungssumme und Invaliditätsgrad. Eine Progression kann die Zahlung bei schweren Unfallfolgen erhöhen.
Eine Unfallrente zahlt monatlich, wenn die vertraglich bestimmte Voraussetzung erreicht ist.
Verstirbt eine versicherte Person unfallbedingt, zahlt der Versicherer die festgelegte Leistung nach den Vertragsregeln.
Je nach Tarif gehören Reha-Management, Umbauhilfe oder organisatorische Unterstützung zum Vertrag.
Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder weitere Zahlungen sind nur enthalten, wenn der Vertrag sie ausdrücklich vorsieht.
Mehr Bausteine bedeuten nicht automatisch den besseren Vertrag. Entscheidend sind hohe finanzielle Folgen, der versicherte Personenkreis und das Budget Deines Betriebs.
Dein Team erhält zusätzlichen Unfallschutz zu einheitlich festgelegten Bedingungen. Bei einer 24-Stunden-Deckung kann der Benefit auch in Freizeit und Urlaub greifen.
Beschäftigte sollten Versicherungssummen, Ausschlüsse und den Meldeweg kennen. Nur dann ist die Arbeitgeberleistung im entscheidenden Moment nutzbar.
Du machst Fürsorge als konkrete Leistung sichtbar. Personengruppen, Deckung und Bausteine lassen sich im vereinbarten Rahmen gestalten.
Gleichzeitig braucht der Vertrag einen verlässlichen Verwaltungsweg. Neueintritte, Austritte und Änderungen dürfen nicht vom Zufall abhängen.
Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten und gewünschter Schutz geben die Richtung vor. Danach stimmen wir Leistungen und betriebliche Abläufe aufeinander ab.
Wir erfassen Teamgröße, Tätigkeiten, Beschäftigtengruppen und den gewünschten Geltungsbereich.
Wir betrachten Versicherungssummen, Progression, Zusatzbausteine, Bedingungen und Kosten gemeinsam.
Dein Betrieb erhält einen festen Weg für Information, Meldungen, Änderungen und Unfallfälle.
Der Vertrag regelt, ob Beschäftigte Leistungen direkt verlangen können oder zunächst der Arbeitgeber bezugsberechtigt ist. Diese Gestaltung beeinflusst auch die steuerliche Behandlung.
Die Beiträge sind nicht pauschal steuerfrei. Lohnbüro oder Steuerberatung sollten Finanzierung, Bezugsrecht und mögliche Pauschalversteuerung vor dem Start bewerten.
Versicherte Gruppen brauchen nachvollziehbare betriebliche Kriterien. So bleiben Leistung und Verwaltung auch bei unterschiedlichen Tätigkeiten oder Standorten verständlich.
Neue Beschäftigte starten, andere wechseln ihre Tätigkeit oder verlassen den Betrieb. Auch nach einem Unfall entstehen Fragen zu Unterlagen, Fristen und Leistungen.
Bei Hahn Consult arbeiten Beratung, Vertragsbetreuung und Kommunikation zusammen. So bleibt die betriebliche Gruppenunfallversicherung im Alltag handhabbar und hängt nicht an einer einzelnen Person.
Betriebliche Unfallversicherung mit uns besprechen →Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenvertrag für festgelegte Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen. Der Vertrag zahlt die vereinbarten Leistungen, wenn ein versicherter Unfall vorliegt.
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für versicherte Tätigkeiten, Wege und weitere gesetzlich erfasste Situationen zuständig. Der betriebliche Gruppenvertrag ergänzt sie um eigene vertragliche Leistungen.
Nur bei einer vereinbarten 24-Stunden-Deckung. Eine reine Berufsdeckung erfasst Freizeitunfälle nicht. Räumliche Geltung und Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.
Häufig bildet eine Kapitalleistung bei dauerhafter Invalidität den Kern. Unfallrente, Todesfallleistung, Tagegelder und Hilfeleistungen können den Vertrag ergänzen.
Nicht zwingend. Ein Betrieb kann unter Umständen Gruppen nach nachvollziehbaren Kriterien bilden. Tätigkeiten, Standorte oder Funktionen können eine Rolle spielen; die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung bleibt zu beachten.
Das kann je nach Rechtsform, Anbieter und Vertragsgestaltung möglich sein. Der gewünschte Personenkreis muss im Angebot und später im Vertrag eindeutig erfasst sein.
Nein, das lässt sich nicht pauschal sagen. Bezugsrecht und Vertragsgestaltung beeinflussen die Besteuerung. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Beiträge pauschal versteuern.
Der Schutz über den Gruppenvertrag endet nach den vereinbarten Regeln. Ob eine private Fortführung angeboten wird, hängt vom Versicherer und vom Vertrag ab.
Der Unfall sollte früh über den festgelegten Meldeweg gemeldet werden. Für Invaliditätsleistungen gelten vertragliche Fristen und ärztliche Nachweise, die Beschäftigte und Betrieb kennen sollten.
Für das erste Gespräch reichen Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten und die gewünschte Deckung. Unser Team bereitet daraus die nächsten Schritte vor.
Hahn Consult begleitet kleine Unternehmen aus Handwerk, Büro und Dienstleistung im Eichsfeld, in Thüringen und darüber hinaus.
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