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Betriebshaftpflicht für Handwerk und Gewerbe

Ein Missgeschick beim Kunden, ein Montagefehler oder beschädigtes fremdes Eigentum kann schnell teuer werden.

Wir schauen mit Dir, ob Deine Tätigkeiten, Mitarbeitenden und die typischen Risiken Deines Betriebs wirklich passend versichert sind. Damit im Schadenfall nicht erst geklärt werden muss, ob Deine Arbeit überhaupt richtig beschrieben wurde.

Für den ersten Überblick reichen Branche, Tätigkeiten und Betriebsgröße.


Betriebshaftpflicht verständlich erklärt

Entscheidend ist, was Dein Betrieb tatsächlich macht.

Malerbetrieb, Tischlerei, Fensterbau, Hausmeisterdienst oder Metallverarbeitung: Hinter derselben Branchenbezeichnung können ganz unterschiedliche Arbeiten und Haftungsrisiken stecken.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Dich, Deinen Betrieb und die versicherten Mitarbeitenden, wenn Dritte durch eine versicherte betriebliche Tätigkeit einen Per­sonen- oder Sachschaden erleiden. Mitversichert sind in der Regel auch Vermögensschäden, die aus einem solchen Per­sonen- oder Sachschaden entstehen. Welche Tätigkeiten und Erweiterungen wirklich eingeschlossen sind, ergibt sich aber immer aus dem konkreten Vertrag.

Ansprüche prüfen Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Dein Betrieb gesetzlich haftet.
Berechtigte Forderungen bezahlen Versicherte Schadenersatzansprüche werden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen reguliert.
Unberechtigte Forderungen abwehren Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Das wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Schäden aus dem Betriebsalltag

Vier Situationen, in denen die Details wichtig werden

Schadenbeispiele helfen beim Verständnis. Ob ein konkreter Schaden versichert ist, hängt trotzdem von Tätigkeitsbeschreibung, Bedingungen, Ausschlüssen und vereinbarten Erweiterungen ab.

01

Beim Kunden

Beim Einbau eines Fensters wird die Fassade beschädigt. Neben der eigentlichen Arbeit entstehen Kosten an fremdem Eigentum.

02

Eine Person wird verletzt

Material oder Werkzeug stürzt von einer Arbeitsstelle und verletzt einen Kunden, Besucher oder unbeteiligten Dritten.

03

Arbeit an fremden Sachen

Bei Montage, Reparatur oder Bearbeitung wird genau die Sache beschädigt, an der gearbeitet wird. Solche Tätigkeitsschäden müssen passend vereinbart sein.

04

Nach Lieferung oder Montage

Ein geliefertes oder eingebautes Teil verursacht später einen weiteren Schaden. Dann kommt es auf Produkt- und gegebenenfalls erweiterte Produkthaftungsbausteine an.

Die Beispiele beschreiben typische Haftungssituationen und sind keine Deckungszusage für einen bestimmten Vertrag.

Handwerk, Service und Technik

Eine Branche sagt noch nicht, was versichert werden muss.

Zwei Betriebe mit derselben Bezeichnung können völlig unterschiedlich arbeiten. Deshalb fragen wir nach Aufträgen, Arbeitsorten, Materialien, Maschinen, Kunden und besonderen Tätigkeiten.

Maler, Tischler und Fensterbauer Arbeiten beim Kunden, Montage, Bearbeitung, Gerüste, Leitungen, Glas und fremde Bauteile.
Hausmeister- und Gebäudeservice Viele wechselnde Tätigkeiten, Schlüssel, Winterdienst, kleinere Reparaturen und Arbeiten auf fremden Grundstücken.
Metallbau und Maschinenbau Fertigung, Schweißen, Montage, Reparatur, Zulieferteile, Maschinen und hohe Fremdwerte.
Luftfahrtnahe Betriebe Arbeiten an Luftfahrzeugen, Bauteile oder besondere Betriebsbereiche brauchen eine gesonderte fachliche Prüfung.
Den Vertrag am Betrieb ausrichten

Diese Punkte schauen wir uns genauer an

Die Deckungs­summe ist wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, ob der Versicherer die tatsächlichen Arbeiten und Nebenrisiken Deines Betriebs kennt.

Tätigkeiten und Betriebsbeschreibung

Haupttätigkeiten, Nebenarbeiten, Montage, Reparaturen und neue Geschäftsbereiche sollten eindeutig erfasst sein.

Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Wer an fremden Sachen arbeitet, braucht klare Regelungen für Schäden beim Bearbeiten, Montieren oder Reparieren.

Produkte und Arbeiten nach Abschluss

Herstellung, Handel, Einbau und Weiterverarbeitung können unterschiedliche Produkthaftungsrisiken auslösen.

Schlüssel, Mietsachen und fremde Werte

Gerade bei Hausmeisterdiensten und Arbeiten in fremden Gebäuden sind diese Erweiterungen oft entscheidend.

Subunternehmer und Fremdleistungen

Das Risiko aus der Beauftragung kann versicherbar sein. Der Subunternehmer braucht trotzdem seinen eigenen Schutz.

Ausland, Umwelt und besondere Risiken

Montageeinsätze, Export, Umweltgefahren sowie Arbeiten an Fahrzeugen oder Luftfahrzeugen gehören ausdrücklich geprüft.

Wichtige Abgrenzungen

Was eine Betriebshaftpflicht nicht automatisch übernimmt

Eine Betriebshaftpflicht ist für viele Unternehmen die Grundlage der gewerblichen Absicherung. Sie ersetzt aber weder jede andere Betriebsversicherung noch jede fehlerhafte eigene Leistung.

Die eigene mangelhafte Arbeit Das Nachbessern oder erneute Herstellen der geschuldeten eigenen Leistung ist grundsätzlich kein klassischer Haft­pflichtschaden.
Schäden am eigenen Betriebsvermögen Werkzeug, Maschinen, Waren und Einrichtung gehören in die Inhalts-, Elektronik- oder Maschinenversicherung.
Reine Vermögensschäden Beratungs-, Planungs- oder andere Vermögensschäden ohne vorherigen Per­sonen- oder Sachschaden können eine eigene Deckung benötigen.
Kraftfahrzeuge und Luftfahrtrisiken Zulassungspflichtige Fahrzeuge sowie viele luftfahrtspezifische Risiken unterliegen eigenen Versicherungsregeln.
Vorsatz, Bußgelder und Vertragsstrafen Diese Positionen sind typischerweise nicht Gegenstand einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Persönlich statt Vergleichsmaske

Du kennst Deinen Betrieb. Wir fragen an den richtigen Stellen nach.

Ein Onlinevergleich kennt meist Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Für eine belastbare Betriebshaftpflicht brauchen wir oft mehr: Welche Arbeiten übernimmst Du? Wo arbeitest Du? Was stellst Du her, montierst oder reparierst Du? Welche Werte Deiner Kunden hast Du in der Hand?

Genau daraus entsteht eine Anfrage, die Versicherer fachlich beantworten können. Danach ver­gleichen wir nicht nur Beiträge, sondern auch die Punkte, die zu Deinem Betriebsalltag passen müssen.

Daniel Hahn, Geschäftsführer von Hahn Consult und persönlicher Ansprechpartner für die Betriebshaftpflichtversicherung
Daniel Hahn Geschäftsführer
Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH
So starten wir

Vom Betriebsalltag zur belastbaren Anfrage

Du musst keine Versicherungsbedingungen vorbereiten. Ein ehrlicher Überblick über Deinen Betrieb reicht für den Anfang.

01

Betrieb beschreiben

Branche, konkrete Tätigkeiten, Mitarbeiter, Umsatz, Arbeitsorte und besondere Aufträge geben uns die Grundlage.

02

Risiken und Vertrag prüfen

Wir schauen auf vorhandene Unterlagen, offene Punkte und die Erweiterungen, die für Deinen Betrieb relevant sein können.

03

Vorschlag besprechen

Du bekommst eine nachvollziehbare Empfehlung und kannst in Ruhe entscheiden, welcher Weg zu Deinem Betrieb passt.

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Betriebshaftpflicht wissen wollen

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?

Für die meisten Gewerbebetriebe besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Bestimmte Berufe, Auftraggeber oder Ausschreibungen können aber einen Haft­pflichtnachweis verlangen.

Sind meine Mitarbeitenden mitversichert?

Mitarbeitende sind bei versicherten betrieblichen Tätigkeiten grundsätzlich mit erfasst. Der genaue Per­sonenkreis und besondere Beschäftigungsformen sollten im Vertrag geprüft werden.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für einen Handwerksbetrieb?

Der Beitrag hängt unter anderem von Tätigkeit, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Versicherungssummen, Erweiterungen und Schadenverlauf ab. Ein seriöser Preis entsteht deshalb erst nach den Betriebsangaben.

Was passiert, wenn neue Tätigkeiten dazukommen?

Neue Arbeitsbereiche, Produkte, Auslandsaufträge oder größere Projekte solltest Du frühzeitig melden. Nur dann kann geprüft werden, ob der vorhandene Vertrag weiterhin passt.

Zahlt die Versicherung auch für meine fehlerhafte Arbeit?

Die Kosten für die eigene Nachbesserung sind regelmäßig nicht versichert. Entsteht aus dem Fehler ein weiterer Per­sonen- oder Sachschaden, kann dieser je nach Vertrag versichert sein.

Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich vor allem auf Per­sonen- und Sachschäden aus dem Betriebsalltag. Beratende, planende oder gutachterliche Tätigkeiten können zusätzlich eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht brauchen.

Können auch Metallbau, Maschinenbau oder luftfahrtnahe Arbeiten versichert werden?

Grundsätzlich gibt es dafür Versicherungslösungen. Entscheidend sind die konkreten Arbeiten, Produkte, Auftraggeber und Einsatzorte. Luftfahrtrisiken müssen wegen besonderer Ausschlüsse gesondert geprüft werden.

Betriebshaftpflicht anfragen

Erzähl uns, was Dein Betrieb tatsächlich macht.

Für den ersten Termin reichen Branche, wichtigste Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl, ungefährer Jahresumsatz und vorhandene Versicherungsunterlagen.

Hahn Consult sitzt in Heilbad Heiligenstadt und betreut Gewerbe- und Handwerksbetriebe im Eichsfeld, in Thüringen und auch darüber hinaus persönlich und digital.

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