Ziel festlegen
Soll die Leistung sofort erlebbar sein, Unfallfolgen abfedern oder langfristige Vorsorge stärken?
Mitarbeitende & Benefits
Betriebliche Krankenversicherung, Gruppenunfallschutz und Altersvorsorge wirken ganz unterschiedlich. Hier erfährst Du, was Dein Team davon hat und welcher Aufwand für Deinen Betrieb entsteht.
Für kleine Unternehmen aus Handwerk, Büro und Dienstleistung – persönlich begleitet aus Heilbad Heiligenstadt.
Manche Leistungen spürt Dein Team schon beim nächsten Zahnarztbesuch. Andere helfen nach einem Unfall oder bauen über viele Jahre Versorgung auf. Der Unterschied entscheidet darüber, womit Du anfangen solltest.
Direkt erlebbar: Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt vereinbarte Gesundheitsleistungen und kann im laufenden Alltag genutzt werden.
Mehr zur Gesundheit → 02Rückhalt nach einem Ereignis: Eine Gruppenunfallversicherung kann finanzielle Leistungen nach versicherten Unfällen bereitstellen.
Mehr zum Unfallschutz → 03Langfristig angelegt: Die betriebliche Altersversorgung verbindet Vorsorge, Arbeitgeberzuschuss und einen dauerhaft geregelten Ablauf.
Mehr zur Altersvorsorge →Ein kleines Team braucht keine Konzernlösung. Es braucht klare Regeln, verständliche Leistungen und einen Ablauf, der auch bei Neueinstellungen oder Austritten funktioniert.
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung, kurz bKV, finanzierst Du für festgelegte Beschäftigte zusätzliche Gesundheitsleistungen. Je nach Tarif geht es etwa um Zahnbehandlung, Sehhilfen, Vorsorge oder weitere ambulante Leistungen.
Für Mitarbeitende ist der Nutzen oft schnell greifbar. Für Deinen Betrieb zählen jedoch andere Fragen genauso: Welches Budget bleibt langfristig tragbar? Wer nimmt teil? Wie meldest Du Eintritte, Austritte und längere Abwesenheiten?
Gesundheitsfragen, Wartezeiten, Familienbausteine und eine private Fortführung unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Deshalb gehören diese Punkte vor der Einführung auf den Tisch.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei versicherten Tätigkeiten sowie Arbeits- und Wegeunfällen. Ein Unfall in der Freizeit gehört normalerweise nicht dazu. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung kann diese Lücke erweitern, wenn der Vertrag einen Schutz rund um die Uhr vorsieht.
Im Mittelpunkt stehen vereinbarte Geldleistungen nach einem Unfall. Dazu können eine Invaliditätsleistung, eine Unfallrente oder weitere Bausteine gehören. Welche Leistung greift, hängt vom Vertrag und von den dauerhaften Unfallfolgen ab.
Für Handwerk, Produktion und Außendienst spielen Tätigkeiten und Gefahrengruppen eine andere Rolle als in einem reinen Bürobetrieb. Auch die Frage, ob alle Beschäftigten oder einzelne Gruppen teilnehmen, beeinflusst den Aufbau.
Bei der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, läuft die zusätzliche Vorsorge über den Arbeitgeber. Beschäftigte können Teile ihres Gehalts umwandeln. Dein Unternehmen kann diese Beiträge ergänzen oder eine eigene arbeitgeberfinanzierte Versorgung aufbauen.
Beschäftigte haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber legt den Umsetzungsweg fest. Ein gesetzlicher Zuschuss hängt unter anderem davon ab, ob der Betrieb durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Für den Betrieb zählt ein dauerhaft handhabbares Versorgungssystem. Zuschüsse, bestehende Verträge, neue Beschäftigte, Jobwechsel und die Information des Teams sollten nicht jedes Mal neu entschieden werden müssen.
Für den Einstieg reichen Teamgröße, Beschäftigtenstruktur, Ziel und ein realistischer Budgetrahmen. Produktdetails kommen erst danach.
Soll die Leistung sofort erlebbar sein, Unfallfolgen abfedern oder langfristige Vorsorge stärken?
Wir betrachten Budget, Mitarbeitergruppen, vorhandene Verträge und den Aufwand für die laufende Verwaltung.
Die Beschäftigten erfahren verständlich, was der Benefit leistet, wo seine Grenzen liegen und wie sie ihn nutzen.
Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Beschäftigten braucht einen anderen Ablauf als ein Büro mit drei Standorten. Wir betrachten gemeinsam Dein Team, das Budget und das Ziel, das Du als Arbeitgeber erreichen möchtest.
Auch nach der Einführung bleiben Fragen offen: neue Beschäftigte, Austritte, Änderungen in der Abrechnung oder Rückfragen aus dem Team. Dafür arbeiten Beratung, Vertragsbetreuung und Kommunikation bei uns zusammen.
Mitarbeiter-Benefits mit uns besprechen →Das hängt vom Ziel ab. Eine bKV ist oft direkt nutzbar, Gruppenunfallschutz hilft nach versicherten Unfällen und eine bAV wirkt langfristig.
Ja. Entscheidend sind ein tragbares Gesamtbudget, klare Zuständigkeiten und eine verständliche Kommunikation gegenüber dem Team.
Nicht zwingend. Mitarbeitergruppen brauchen jedoch nachvollziehbare Kriterien. Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung und die Regeln des Versicherers müssen dabei berücksichtigt werden.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Produkt, Finanzierung und konkrete Gestaltung entscheiden über die steuerliche Behandlung. Lohnbüro oder Steuerberatung sollten einbezogen werden.
Beides wirkt unterschiedlich. Die bKV bietet festgelegte Gesundheitsleistungen. Eine Gehaltserhöhung erhöht den frei verfügbaren Lohn. Bedarf und steuerliche Gestaltung entscheiden.
Nein. Sie ergänzt den gesetzlichen Schutz. Je nach Vertrag kann sie auch Freizeitunfälle erfassen und vereinbarte Geldleistungen bereitstellen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber bestimmt den Durchführungsweg und organisiert die Umsetzung im Betrieb.
Das hängt vom Produkt und Vertrag ab. Fortführung, Übertragung oder Ende des Schutzes sollten schon bei der Einführung geregelt und verständlich erklärt werden.
Das hängt von Teamgröße, Produkt und gewähltem Ablauf ab. Ein klarer Meldeweg für Eintritte, Änderungen und Austritte reduziert Rückfragen im Alltag.
Für den Anfang reichen Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, Dein Ziel und ein ungefährer Budgetrahmen. Daraus entwickeln wir den nächsten Schritt für Deinen Betrieb.
Hahn Consult sitzt in Heilbad Heiligenstadt und begleitet kleine Unternehmen aus Handwerk, Büro und Dienstleistung im Eichsfeld, in Thüringen und darüber hinaus.
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